Allgemeine Geschäftsbedingungen - Catering

yourfood.koeln ist ein brand der
Kult;Büro Veranstaltungs GmbH
Im Zollhafen 15-17
50678 Köln
Tel: 0221 2948864
service@kultbuero.com

Kult;Büro Veranstaltungs GmbH
Amtsgericht Köln HRB 57689
Inhaber / Geschäftsführung: Sebastian Morgenstern
zuständiges Amtsgericht Köln

Es ist uns stets erstes Gebot, jeden Wunsch unseres Kunden so anspruchsvoll zu erfüllen, wie dies dem Ruf und der Erfahrung unseres Hauses entspricht. Die folgenden Bedingungen wollen Sie bitte als rechtliche Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen betrachten; sie werden durch Auftragserteilung oder -annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Kult;Büro Veranstaltungs GmbH und der Kult;Büro ek (im weiteren Kult;büro genannt), die vom Kunden (im weiteren Veranstalter oder Kunde genannt) beauftragt werden.

II. Angebot und Lieferung

Unser Angebot ist freibleibend. Wir liefern alle Sach- und Dienstleistungen nach Auftragserteilung und -bestätigung. Gewichtsabweichungen bleiben auf das branchenübliche Minimum beschränkt. Gläser, Geschirr, Besteck und Platten oder sonstiges Equipment, die erforderlich sind, um Ihren Auftrag in eigene Räumen, in privaten und/oder angemieteten Räumen auszuführen, stellen wir Ihnen aus unserem Sortiment kostenpflichtig zur Verfügung. Bei Getränken außerhalb unseres Sortiments ist eine Festabnahme der bestellten Menge erforderlich. Bei Getränken aus unserem Standardsortiment, die wir liefern, werden nur unangebrochene Waren zurückgenommen.

III. Personenzahl

Die in der verbindlichen Auftragsbestätigung des Bestellers/Veranstalters angegebenen Personenzahlen können nur bis 14 Tage vor der Veranstaltung geändert werden. Für eine Verminderung der avisierten Personenzahl nach diesem Termin berechnen wir eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Bewirtungsentgeltes pro Person. Dem Auftragsgeber/Veranstalter bleibt belassen nachzuweisen, dass uns ein geringerer Aufwand oder gar kein Aufwand entstanden ist. Eine Erhöhung der avisierten Personenzahl ist nur nach Rücksprache mit KultBüro/Sebastian Morgenstern möglich. Eine höhere Zahl der Gäste auf der Veranstaltung führt zu einer Nachberechnung.

IV. Service – Mitarbeiter

Diese und die Anzahl der benötigten Servicemitarbeiter werden nach der Erfahrung unseres Hauses eingesetzt. Die Arbeitszeiten richten sich je nach Veranstaltung. Eine vom Besteller/Veranstalter gewünschte Mindestzahl der Servicemitarbeiter ist zuvor mit KultBüro zu vereinbaren. An – und Abfahrtszeiten werden vorher besprochen und berechnet. Die reine Arbeitszeit bezieht sich zzgl 1h Vorbereitung und 1h Nachbereitung zzgl zu den ausgewiesenen Auf und Abbauzeiten.

V. Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer-und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, KultBüro/Sebastian Morgenstern wird an der Erfüllung Ihrer Verbindlichkeit durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die Sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, oder durch höhere Gewalt daran gehindert. In diesem Fall, wenn die Lieferung nicht in angemessener Frist erbracht werden kann, wird KultBüro/Sebastian Morgenstern von der Liefer- und Leistungsverpfllichtung freigestellt. Etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Kunden entfallen.

VI. Preise

Die dem Kunden überlassene Preisliste ist unverbindlich. Es gelten jeweils die Preise des Vertragsangebotes. Reduzierte Preise sind nur für Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr möglich. In diesen Fällen wird 50 % des Bewirtungsentgeltes für Speisen und im Bewirtungsentgelt enthaltene Getränke berechnet, wenn dies zuvor vereinbart wurde. Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vor Veranstaltungsbeginn sind mindestens 50% der voraussichtlichen Kosten zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

VII. Ausgleich der Note

Zahlungsziel ist grundsätzlich sofort ab Rechnungsdatum rein netto Kasse. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sind wir berechtigt, Barzahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

VIII. Rücktritt

Die Bestellungen des Auftraggebers/Veranstalters sind grundsätzlich verbindlich. Der Besteller/Veranstalter kann von der Bestellung zurücktreten, wenn er folgende Zahlungen leistet:

– Rücktritt 100 Werktage vor dem vereinbarten Termin 50% des vereinbarten Bewirtungsentgeltes
– Rücktritt 50 Werktage vor dem vereinbarten Termin 70% des vereinbarten Bewirtungsentgeltes
– Rücktritt 40 Werktage vor dem vereinbarten Termin 80% des vereinbarten Bewirtungsentgeltes
– Rücktritt 30 Werktage vor dem vereinbarten Termin 90% des vereinbarten Bewirtungsentgeltes
– Rücktritt 20 Werktage vor dem vereinbarten Termin 95% des vereinbarten Bewirtungsentgeltes

Als Bewirtungsentgelt gilt dabei der Betrag, der pro Person in der verbindlichen Auftragsannahme/-bestätigung vereinbart wurde. Es ergibt sich sodann für das pauschale Entgelt folgende Berechnung – Anzahl der in der verbindlichen Reservierung avisierten Personen X Bewirtungsentgelt/Person X Prozentsatz gemäß vorstehender Regelungen. Ebenfalls vom Besteller/Veranstalter zu tragende Kosten, die dadurch entstanden sind, dass auf seinen Wunsch hin zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits Waren außerhalb des vereinbarten angeschafft wurden oder Kosten die entstanden sind, weil Dienstleistungen vermittelt oder beauftragt wurden, die der Besteller/Veranstalter ausdrücklich wünschte. Soweit wir dem Besteller/Veranstalter Pauschalen berechnen, bleibt dem Besteller Veranstalter der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden/Aufwand oder ein geringer Schaden/Aufwand entstanden ist.

IX. Beanstandungen

Sollten unsere Sach- und/oder Dienstleistungen dem Kunden Anlass zu Beanstandungen geben, von denen der Kunde auch nur im entferntesten annehmen kann, dass sie unmittelbar zu beheben sind, sind sie unverzüglich mündlich KultBüro mitzuteilen. Preisnachlässe aufgrund von begründeten Beanstandungen können wir nur zugestehen, wenn die beanstandete Leistung trotz rechtzeitiger Reklamation nicht verbessert werden konnte.

X. Haftung

Mit Übernahme der Lieferungen und Leistungen durch den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung einschließlich der Haftung gegenüber Dritten sowie Folgeschäden auf den Kunden über. Wird die Nutzung durch hauseigenes Inventar gewünscht (z.B. Gläser, Besteck, Geschirr etc.) übernimmt KultBüro keine Haftung für etwaige entstandene Schäden oder Qualitätsansprüche. Zugesicherte Eigenschaften müssen von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als zugesichert angegeben sein, ansonsten bestehen diesbezüglich keine Ansprüche des Kunden. Für unmittelbare Schäden aus den vereinbarten Lieferungen und Leistungen, die wir zu vertreten haben, haften wir, unabhängig aus welchem Rechtsgrund Sie im einzelnen herrühren mögen. Keine Haftung übernehmen wir für die Produkte, wie unter Punkt 4 aufgeführt – nur insoweit als uns Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zu beweisen ist. Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Bei Lieferverzug durch höhere Gewalt ( Kfz- Schaden, Unfall, etc.) wird keine Haftung übernommen. Für eingebrachte Garderobe ist der Gast selbst verantwortlich, hierfür haften wir nicht.

XI. Weitere Regelungen

Vereinbarungen, die diese Bedingungen abändern und/oder ergänzen, bedürfen um verbindlich zu sein, der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen, verpflichten sich die Vertragspartner diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarungen durch eine solche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.

XII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von Kult;Büro.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Köln, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Köln.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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